„Verfolgung um des Glaubens willen geht uns alle an“

Prof. Dr. Dr. h.c. Heiner Bielefeldt, Markus Grübel (MdB), Prof. Dr. Christof Sauer, Hermann Gröhe (MdB), Prof. Dr. theol. Dr. phil. Thomas Schirrmacher, Dr. Manuel Lösel (v.l.)

Gießen (idea) – Christenverfolgung und Verletzungen der Religionsfreiheit sollten stärker wissenschaftlich erforscht und öffentlich thematisiert werden. Dafür haben sich Politiker, Menschenrechtsexperten und Theologen ausgesprochen. Anlass war die Eröffnung der „Stiftungsprofessur für Religionsfreiheit und Erforschung der Christenverfolgung“ am 18. Mai an der Freien Theologischen Hochschule (FTH) in Gießen. Dieser Lehrstuhl – der erste seiner Art in Deutschland – wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Der Rektor der FTH, Prof. Stephan Holthaus, sagte, die Themen der Professur gehörten auch auf die Katheder der Hochschulen und nicht nur auf die Kanzeln von Kirchen. Lehrstuhlinhaber ist der Religions- und Missionswissenschaftler Prof. Christof Sauer. Er will nach eigenen Angaben unter anderem erforschen, wie viele Christen von Verfolgung betroffen sind und jährlich um ihres Glaubens willen getötet werden. Außerdem will er sich damit befassen, wie der Märtyrer angemessen gedacht werden kann. Auf evangelischer Seite gebe es hier Nachholbedarf.

Der Beauftragte der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit, der CDU-Bundestagsabgeordnete Markus Grübel (Esslingen), plädierte für eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Politik bei diesem Thema. Das Eintreten für Religionsfreiheit und gegen Christenverfolgung trage zum Frieden bei. Die Rufe der Verfolgten dürften nicht ungehört bleiben. Grübel soll in seiner Funktion alle zwei Jahren einen Bericht zur Lage der Religionsfreiheit vorlegen. Er kündigte an, die Situation in einzelnen Ländern kritisch zu beleuchten: „Man muss die Dinge beim Namen nennen, sonst kann man sich einen solchen Bericht sparen.“

Der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Hermann Gröhe (Neuss), sagte, ein „gut gemeinter Alarmismus“ reiche bei der Problematik nicht aus. Notwendig seien präzise Kenntnisse. Man müsse die „geschwisterliche Solidarität“ mit den Verfolgten zusammenbringen mit der beharrlichen Nüchternheit der Wissenschaft und politischem Handeln. Laut Gröhe gibt es eine moralische Pflicht, Religionsfreiheit in anderen Ländern einzufordern. Der Staatssekretär im hessischen Kultusministerium, Manuel Lösel (CDU), bezeichnete Religionsfreiheit als universelles Menschenrecht: „Verfolgung um des Glaubens willen geht uns deshalb alle an.“

Den Festvortrag hielt der Professor für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik an der Universität Erlangen-Nürnberg, Prof. Heiner Bielefeldt. Er wandte sich gegen Versuche mancher säkularer Kräfte, der Religionsfreiheit den Menschenrechtscharakter abzusprechen. Dies sei beispielsweise in der Debatte um die rituelle Beschneidung von Jungen deutlich geworden. Dabei sei die Frage gestellt worden, ob Religionsfreiheit oder die Menschenrechte den Vorrang haben sollten. Bielefeldt: „Aber ohne Religionsfreiheit würden die Menschenrechte aufhören, wahrhaft menschlich zu sein.“ Dann wäre der „gesamte Menschenrechtsanspruch letztlich eine leere Hülle“. Die Religionsfreiheit sei zudem eng verbunden mit anderen Grundrechten wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Bielefeldt beklagte ferner „Wahrnehmungslücken“ der Öffentlichkeit, wenn es um Opfer eingeschränkter Religionsfreiheit geht. Dies betreffe zum Beispiel Zehntausende Hausangestellte und Arbeiter aus Ländern wie den Philippinen und Vietnam, die oft unter sklavenartigen Bedingungen in arabischen Staaten arbeiteten. Diese Christen, Buddhisten oder Hindus hätten oft keine Möglichkeit, ihren Glauben zu praktizieren. Bielefeldt war von 2010 bis 2016 Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit des UN-Menschenrechtsrats.

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